Das gehört in den Verbandskasten
Abgelaufenes Verbandsmaterial muss ausgetauscht werden
Seit diesem Jahr müssen im Verbandkasten des Pkw auch zwei medizinische Masken mitgeführt werden – eine gute Gelegenheit, um das vorhandene Verbandmaterial einem Check zu unterziehen. Der Automobilclub KS e.V. informiert, was es darüber hinaus rund um den Erste-Hilfe-Kasten zu beachten gilt. Meist liegt der Verbandkasten mehr oder weniger vergessen im Kofferraum. Idealerweise wird er ja auch gar nicht erst benutzt. Doch um im Fall der Fälle schnell und effektiv Hilfe leisten zu können, ist er essenziell. „Aus diesem Grund gilt es, den Erste-Hilfe-Kasten im Auto regelmäßig auf abgelaufenes Verbandmaterial zu überprüfen und entsprechend auszutauschen. Denn auch wenn Kompressen, Pflaster und Co. noch original-verpackt sind, haben Sterilmaterialien ein Verfallsdatum, da nach einer gewissen Zeit die Sterilität nicht mehr gegeben ist. Pflaster verlieren an Klebkraft und Einmalhandschuhe werden unter Umständen im Laufe der Zeit porös“, erläutern die Verkehrsexperten des Automobilclub KS e.V. Abgelaufenes ist auszutauschen, während etwa eine Verbandkastenschere oder eine Rettungsdecke weiter im Erste-Hilfe-Kasten verbleiben können. Neu: Masken im VerbandkastenDie Vorgaben, was in einem Kfz-Verbandkasten in Deutschland vorhanden sein muss, stammen vom Deutschen Institut für Normung (DIN). Entsprechend der Norm DIN 13164:2022, die laut Bundesverband Medizin-technologie (BVMed) seit dem 1. Februar 2022 gilt, sind neu auch zwei medizinische Gesichtsmasken als zusätzlicher Hygieneschutz in den Verbandkasten aufzunehmen. Diese müssen mindestens Typ I DIN EN 14683 entsprechen und staubgeschützt verpackt sein. Darüber hinaus sieht die in diesem Jahr geänderte DIN den Wegfall eines von zwei Dreiecktüchern sowie des kleineren Verbandtuchs BR vor. Für die geänderte Norm gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023. In der StVZO werden diese Neuerungen im Rahmen der nächsten Änderung in § 35h berücksichtigt werden.
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