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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Bitte "vor der Haustür" kehren
Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert Grundstückseigentümer daran, dass sie verpflichtet sind, die öffentlichen Straßen, Wege und Grünflächen vor ihrem Anwesen zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen. Diese Flächen müssen Anwohner auch von Gras, Unkraut, Moos sowie sonstigen Pflanzen befreien, soweit diese aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wachsen. Chemische Unkrautvernichtungsmittel dürfen hierbei nicht verwendet werden. Insbesondere nach einem Unwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen.
Informationen über die jeweilige Reinigungsfläche erhalten Bürger aus der Anlage zu der städtischen Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die auf der Homepage der Stadt Germering (www.germering.de) eingesehen werden kann.
Gerade jetzt im Herbst bei Starkregenereignissen und Stürmen müssen die Gehwege und Abflussrinnen auch vermehrt von herabfallenden Ästen und Laub gereinigt werden.
"Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Reinigungspflicht ernst zu nehmen und für begehbare und sichere Straßen, Wege und Plätze zu sorgen" so die Stadtverwaltung Germering.
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