Erster E-Scooter-Sünder
Während die Münchner Polizei das Thema E-Scooter praktisch seit deren Einführung beschäftigt und sie beispielsweise bislang 400 alkoholisierte Fahrer dieser Gefährte aus dem Verkehr ziehen musste, schritt die hiesige Polizei vor kurzem zum ersten Mal gegen einen Fahrer dieser neuen Fortbewegungsart ein. Einer Zivilstreife fiel gegen in der Frühlingsstraße ein schnell vor dem Streifenfahrzeug herfahrender junger Mann mit seinem E-Scooter auf.
Die Polizisten staunten nicht schlecht als die Tachonadel ihres Fahrzeugs deutlich über 30 km/h anzeigte, als sie sich hinter dem Scooterfahrer befanden. Da dieser kein Kennzeichen auf seinem Gefährt hatte, stoppten sie ihn.
Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, verfügte der E-Scooter über keine Typengenehmigung, das heißt der Scooter ist in Deutschland gar nicht zulassungsfähig, weil der Hersteller beim Kraftfahrbundesamt keine Zulassung beantragt hat. Die Weiterfahrt des Pasinger Fahrers wurde unterbunden und der Scooter sichergestellt. Gegen den 23-jährigen Fahrer wird nun ein Verfahren wegen eines Zulassungsverstoßes und eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetzes eingeleitet. Positiv aus polizeilicher Sicht ist zumindest der Umstand, dass der junge Mann wenigstens nicht alkoholisiert war.
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