"Aus" für Raser
In der Karolingerstraße gilt jetzt Tempo 30
Viel Verkehr, Lärm und Abgase belasten zunehmend die Anwohner der Karolingerstraße in Gilching. Diese sorgen sich um die Sicherheit der Kinder auf der Straße, die eine wichtiger Zubringerroute für den Kindergarten- und Schulweg ist. Nach einem monatelangen Hin und Her konnte die Gemeinde vor kurzem auf der gesamten Strecke Tempo-30-Schilder aufstellen.
In seiner letzten Sitzung wurde dem Umwelt- und Verkehrsausschuss die Entscheidung mitgeteilt. Im Juli 2020 hatte die Gemeinde bereits beschlossen, die Geschwindigkeit in der Karolingerstraße von Tempo 40 auf Tempo 30 zu reduzieren und die Durchfahrt für Lastwagen (außer Anliegerverkehr) zu sperren. Die Mehrheitsentscheidung im Ratsausschuss war allerdings umstritten, denn die Verwaltung und die Polizei, aber auch das Landratsamt Starnberg hatten darauf hingewiesen, dass der Beschluss rechtswidrig sei. Er musste in der Folge vom Verkehrsausschuss im Oktober 2020 aufgehoben werden. Bei den Anwohnern war die Enttäuschung groß. Um doch noch etwas zu bewirken, wurde damals zumindest im Bereich des evangelischen Kindergartens St. Johannes Tempo 30 angeordnet. Denn dort war dies rechtlich erlaubt.
Durchfahrt für Lastwagen
Mit einem geschickten Schachzug wurde jetzt doch noch ein allgemeines Tempolimit in der Karolingerstraße durchgesetzt. Dabei wurde der Lärm in der Karolingerstraße gemessen, in der Hoffnung die Temporeduzierung über diese Schiene zu erzwingen. Zwar wurden bei den Messungen Ende November 2020 weder die Abgasimmissionen noch die Grenzwerte der Lärmschutz-Richtlinie der Straßenverkehrsordnung (tagsüber 70 Dezibel und nachts 60) überschritten, aber es gibt „weitere Regelwerke, die alle unterschiedliche Grenzwerte beinhalten“, informierte die Verwaltung in ihrer Sitzungsunterlage und „ein fester Wert, der bestimmte Maßnahmen vorschreibt, besteht demnach nicht“. Zum Beispiel gibt das Bundesimmissionsschutzgesetz die Werte 59 (tagsüber) und 49 (nachts) vor. Das bedeutet, dass es einen Ermessensspielraum gibt, den die Gemeinde genutzt hat.
Nachdem alles, was für eine Temporeduzierung spricht, in die Waagschale geworfen wurde, hat auch das Landratsamt Starnberg Tempo 30 als „anordnungsfähig“ angesehen. Der Wunsch der Anlieger, dass die Straße für Lastwagen, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, ebenfalls gesperrt wird, wurde jedoch abgelehnt. Die Gemeinde Gilching und das Landratsamt sind der Meinung, dass ein Fahrverbot „rechtswidrig und damit nicht anordnungsfähig sei“, heißt es in der Vorlage der Gemeindeverwaltung.
Eine Beschilderung dürfe von den Straßenverkehrsbehörden nur angeordnet werden, wenn eine Gefahrenlage bestehe, die „die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt“. Es habe in der Karolingerstraße aber keine erhöhten Unfallzahlen gegeben, bei denen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beteiligt gewesen seien. Ein Ausschluss des Lkw-Verkehrs sei unzulässig, da der Gebrauch öffentlicher Straßen „jedermann gestattet ist“. Außerdem sei die Karolinger Straße eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Starnberger Weg und Römerstraße, die beispielsweise von Lastwagen genutzt werden muss, die ansonsten wegen ihrer Höhe in der Unterführung Starnberger Weg stecken bleiben würden.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH