Bürgerbegehren ist unzulässig
Gymnasium Herrsching bleibt am Mühlfeld
Der Herrschinger Gemeinderat hat das zweite Bürgerbegehren gegen das geplante Gymnasium am Mühlfeld als „unzulässig“ zurückgewiesen. Nur Hermann Jäger und Alfred Ploetz stimmten dafür. Die Bürgerinitiative um Gerd Knülle, Willi Welte und Klaus Pittrich hatte 863 Unterstützerunterschriften eingereicht. Das Quorum wurde nach einer Überprüfung erreicht. Die Initiatoren hatten einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen wollen, bei dem die Bürger darüber entscheiden, ob das Bebauungsplanverfahren für das Gymnasium am Mühlfeld zugunsten eines Standorts an der Seefelder Straße aufgegeben werden soll.
Auch wenn die formalen Anforderungen in Ordnung waren, inhaltlich sei das Bürgerbegehren nicht zu halten. Das hatten die Überprüfungen von Jürgen Busse, Rechtsanwalt der Gemeinde, ergeben. Um seine Meinung zu untermauern, wurde der Fall dem Bayerischen Gemeindetag und der Kommunalaufsicht des Landratsamts Starnberg vorgelegt. Auch sie schlossen sich der Meinung Busses an. In einer Zusammenfassung, die die Verwaltung für die Gemeinderatssitzung aufgestellt hatte, hieß es, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, weil sich die Standortfrage bereits erledigt habe, die Gemeinde zu aussichtslosen Handeln gezwungen werden soll und die Begründung der Bürgerinitiative „unzutreffende Tatsachen verwendet und die Bürger irreführt“. Als Beleg dafür war den Gemeinderäten eine Inhaltsanalyse vorgelegt worden, der Schreiben, die die Bürgerinitiative verfasst hatte. Es seien „insgesamt 84 irreführende beziehungsweise falsche Behauptungen gefunden worden“, sagte Bürgermeister Christian Schiller. Sie waren mit Quellenverweis aufgeführt worden. Zu jeder Aussage der Bürgerinitiative gab es einen Kommentar.
Umzug würde 13 Millionen kosten
In der Ratssitzung warf Busse den Initiatoren „völlige Uneinsichtigkeit und den Versuch eine Meinung durchzusetzen, die das Gymnasium gefährdet“. Schließlich habe der Landkreis bereits das Grundstück für die Schule gekauft, dort einen Kreisel errichtet und die Planer beauftragt. Ein Umzug zu einem anderen Standort – was der Landkreis aber ablehnt – würde theoretisch 13 Millionen Euro kosten.
Da der Gemeinderat einen „Befangenheitsbeschluss“ gegen die Gemeinderäte Welte und Pittrich erlassen hatte, durften sie sich zum Tagesordnungspunkt nicht äußern. Zuvor hatte Welte kritisiert, dass Busse befangen sei, da er im Kreistag für das Gymnasium, dessen Träger der Landkreis sein wird, gestimmt habe. Busse hat sich allerdings grünes Licht von der Rechtsaufsicht für sein Mandat geholt. „Sie hat gesagt, dass ich nicht befangen bin“.
Die Initiatoren hoffen, dass trotz der Ablehnung dieses zweiten Bürgerbegehrens, noch eine Chance für einen Bürgerentscheid besteht. Nach der Ablehnung ihres ersten Bürgerbegehrens zu diesem Thema hatten sie Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt. Am Dienstag, 19. November wird der Fall verhandelt.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH