Aus Rücksicht auf die Natur
Gemeinsam die Flora und Fauna schützen
Obwohl die Ortsgruppe des Bund Naturschutzes Weßling die gemeinsame Biotoppflege im Mai bereits absagen musste, gibt es doch Mittel und Wege, sich auch im Kleinen einzeln und trotzdem gemeinsam für die heimische Natur einzusetzen. So bittet Dr. Horst-Günter Heuck vom Bund Naturschutz Ortsgruppe Weßling darum, dass Besucher beim Wandern, Joggen oder Radeln auf den dafür vorgesehenen Wegen bleiben sollten. Viele Pflanzen, die noch Relikte aus der Eiszeit seien, würden jetzt gerade zu sprießen beginnen. "Trampelpfade durch Wiesen zertrampeln die Pflanzen, die wir mühsam zu schützen versuchen", so sein Appell an Kollegen und Menschen, die sich in der Natur aufhalten.
Gesetzlich geregelt
Das Bayerische Naturschutzgesetzsieht in diesem Zusammenhang auch ein Betretungsverbot für Wiesen und Felder während der Vegetationsperiode (von April bis Oktober) vor. "Es dient dem Schutz unserer Landwirte, die Wiesen und Felder bestellen, und auch dem Schutz seltener Pflanzenarten, die in den Biotopen aufwachsen. Das Betretungsverbot gilt auch für unsere Streuobstwiese, die vom Bund Naturschutz gepflegt und von Norbert Grenzebach für Viehfutter gemäht wird, ebenso gilt es für die Aubachtalflächen", führt Dr. Heuck fort. Im Übrigen würden diese Regeln nicht nur für Zweibeiner, sondern auch für Vierbeiner gelten. Feld- und Waldwege dürften jedoch nach Herzenslut begangen und beradelt werden.
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