Neue Regelung
Zutritt zum Weßlinger Rathaus nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung
Da aufgrund der hohen Inzidenzwerte der Lockdown verlängert und die Maßnahmen verschärft wurden, ändert nun auch das Weßlinger Rathaus (Gautinger Str. 17) seine Regelungen für den Parteiverkehr. Zum Schutz der Mitarbeiter, der Besucher und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, ist der Zugang zum Rathaus ab jetzt nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Zahlreiche Rathäuser im Landkreis hatten diese Maßnahme bereits im Dezember eingeführt. Die Gemeinde Weßling hatte versucht, den Bürgerinnen und Bürgern einen möglichst unkomplizierten Zugang zum Rathaus zu ermöglichen, lediglich klingeln musste man, um eingelassen zu werden. Die Gemeindeverwaltung sieht sich aber durch die verschärften Regeln nun auch in der Pflicht entsprechend zu handeln. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Mitarbeiter im Rathaus weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar sind. Die Bürger werden gebeten soweit es möglich ist, Ihre Angelegenheiten über das Online Service-Portal auf der Internetseite der Gemeinde Weßling unter www.gemeinde-wessling.de oder telefonisch unter Tel. (08153) 4040 zu erledigen. In Fällen, in denen ein persönliches Erscheinen notwendig ist, ist ein entsprechender Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die jeweiligen Telefonnummern finden Bürger auf der Internetseite der Gemeinde Weßling.
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