Anmeldepflicht für Versammlungen
Spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe muss informiert werden
„Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein essentieller Bestandteil der demokratischen Grundordnung“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. „Dennoch“, so heißt es weiter, „ist es gesetzlich vorgeschrieben, Versammlungen unter freiem Himmel vorher anzumelden.“ Derzeit würden im Landkreis Weilheim-Schongau jedoch vereinzelt Demonstrationen ohne vorherige Anzeige durchgeführt.
Das Amt für öffentliche Ordnung weist daher darauf hin, dass jede Bürgerin oder jeder Bürger, die oder der eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, dies dem Landratsamt spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe oder Bewerbung der Veranstaltung anzuzeigen hat. Bei der Berechnung dieser Frist bleiben Samstage, Sonnund Feiertage außer Betracht.
Das Amt empfiehlt, diese Anmeldung frühzeitig durchzuführen: Verstöße gegen die Anzeigepflicht können unter Umständen mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro belegt werden. Die entsprechende Anzeigeformulare sind auf der Website des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zu finden.
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