Landratsamt öffnet wieder
Terminvereinbarung wird weiterhin empfohlen
Nach mehreren Wochen hat das Landratsamt Weilheim-Schongau wieder seine Türen für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet. Seit Montag, 15. Juni, sind die Amtsgebäude des Landratsamts wieder zu den bekannten Besuchszeiten zugänglich. Dennoch empfiehlt das Amt dringend, weiterhin vorab Termine zu vereinbaren, um lange Wartezeiten vor oder im Gebäude zu vermeiden, da aufgrund der unverändert geltenden Hygienevorgaben in die Amtsgebäude und die Büroräume gleichzeitig jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Besuchern eingelassen werden können.
Um im Sinne eines effektiven Infektionsschutzes Menschenansammlungen zu vermeiden und persönliche Kontakte auf das notwendige Minimum zu reduzieren, ist das Landratsamt seit Mitte März für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Die jeweiligen Sachbearbeiter waren und sind weiterhin telefonisch und schriftlich erreichbar, Vor-Ort-Termine waren und sind seither nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Die Entspannung der Corona-Lage im Landkreis erlaubt es, dass das Landratsamt nun wieder seine Türen für den allgemeinen Besucherverkehr öffnet. Ganz ohne Einschränkungen sind Besuche in der Behörde aber angesichts des nach wie vor gegebenen gesundheitlichen Risikos nicht möglich. So gelten für Besuche im Landratsamt weiterhin die folgende Vorgaben.
Was muss beachtet werden?
Das Betreten und der Aufenthalt in den Amtsgebäuden ist nur mit Mund-Nase-Bedeckung erlaubt. Vor und in den Amtsgebäuden ist stets darauf zu achten, dass der Mindestabstand zwischen Personen von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. In jedem Büroraum ist grundsätzlich jeweils maximal ein Besucher erlaubt. Die übrigen bekannten Hygienevorgaben (Verzicht auf Händeschütteln, Beachtung der Nies-und Hustenetikette und andere) sind zu beachten.
Möglichst nur einzeln
In allen Bereichen sind die Sachbearbeiter direkt telefonisch oder per Mail zu erreichen. Die einzelnen Telefonnummern und Mail-Adressen sind über die Homepage www.weilheim-schongau.de abrufbar. Um die Einhaltung des Mindestabstands sicherstellen zu können, kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nur einer bestimmten Anzahl an Besuchern der gleichzeitige Zugang zum Beispiel zur Kfz-Zulassungs- oder zur Führerscheinstelle ermöglicht werden. Im Amtsgebäude Stainhartstraße 7 in Weilheim wird der Besucherverkehr deshalb während der Sprechzeiten durch Sicherheitspersonal an den Zugängen gesteuert. Das Landratsamt bittet außerdem darum, den Behördenbesuch möglichst nur einzeln und nicht mit weiteren Personen, wie etwa der Familie, zu absolvieren.
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