Schöffenwahl 2023
Benennung von Personen für die Vorschlagsliste<br>
Im Jahr 2023 findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen statt. Daher werden zurzeit in allen Gemeinden und Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Voraussetzungen
Schöffinnen bzw. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die Personen müssen deutsche Staatsangehörige sein und sollen nicht vor dem 1. Januar 1954 und nicht nach dem 1. Januar 1999 geboren sein. Ebenfalls sollen Sie zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in Peißenberg wohnen. Einzelheiten über weitere rechtliche Bestimmungen können beim Markt Peißenberg erfragt werden.
Bewerbung
Vorschläge können bis Dienstag, 28. Februar, persönlich unter Tel. 08803/690140, schriftlich im Rathaus Peißenberg, Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg, Zimmer 115 oder per E-Mail an michael.schnitzer@peissenberg.de abgeben werden. Das Bewerbungsformular liegt im Rathaus aus, wird auf Nachfrage gerne per Mail oder Post zugeschickt oder kann unter www.peissenberg.de heruntergeladen werden.
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