Vereinspauschale beantragen
Die Frist läuft bis zum 1. März
Wie jedes Jahr gewährt der Freistaat Bayern entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen. Die daran interessierten Vereine werden vom Landratsamt gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen.
Die Anträge müssen mit den erforderlichen Anlagen (Originale der gültigen Übungsleiter-Lizenzen) spätestens am Sonntag, 1. März (Ausschlussfrist), beim Landratsamt vorliegen. Entscheidend ist der Eingangsstempel der Kreisverwaltungsbehörde. Für das Zuschussverfahren gelten die Sportförderrichtlinien. Die Liste der anerkannten Übungsleiterlizenzen wird jährlich aktualisiert und im Internet veröffentlicht.
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren können bei Irmgard Walter und Andrea Wieland, Landratsamt Weilheim-Schongau in Weilheim in der Stainhartstraße 9 (Rückgebäude Arbeitsagentur), Zimmer 241/II. Stock, Telefon (0881) 6811121 oder 6811252, in Erfahrung gebracht werden. Die Antragsvordrucke können dort angefordert werden. Sie stehen auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.weilheim-schongau.de zur Verfügung.
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