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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Weitere Erleichterungen
Sonderregelungen für Besuche weitgehend aufgehoben
Wenige Tage nach Bekanntgabe der aktuellen bayerischen Infektionsschutzverordnung am 19. Juni hat der Freistaat die Vorgaben erneut angepasst. Dabei wurden die Corona-bedingten Sonderregelungen für Patientenbesuche in den Krankenhäusern im Landkreis Weilheim-Schongau weitestgehend aufgehoben. Beibehalten werden alle Hygiene- und Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Maskenpflicht oder Mindestabstand. Die neue Regelung ist am 29. Juni in Kraft getreten.
Mit der neuerlichen Änderung entfallen in den Krankenhäusern in Weilheim und Schongau alle besuchsbezogenen Sonderregelungen. Hierzu zählen die namentliche Registrierung, feste Besuchszeiten und Besuchsdauer sowie die Begrenzung auf eine Person pro Patient. Auch eine vorherige Anmeldung bei den Security-Mitarbeitern ist dann nicht mehr notwendig.
Schutzmaßnahmen bleiben
Aus Gründen des Infektionsschutzes sieht die Verordnung vor, die bewährten Hygiene- und Schutzmaßnahmen unverändert fortzuführen. So erfolgt in den Krankenhäusern Weilheim und Schongau auch weiterhin der Zugang mit Screening über den Triage-Punkt in den Eingangsbereichen. Im gesamten Gebäude gilt unverändert Masken- und Abstandspflicht.
Die eigens eingerichteten Besucherzonen stehen auch künftig zur Verfügung und sind für mobile Patienten vorgesehen. In einzelnen Fällen ist alternativ ein Besuch direkt im Zimmer möglich. Dies sollte jedoch nicht die Regel sein. Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen das Zimmer nicht verlassen, können weiterhin ihren Besuch direkt im Zimmer empfangen.
Mit Blick auf Geriatrie (Altersmedizin) bedarf es hier weiterhin einer vorherigen Sondergenehmigung, da hochbetagte Patienten besonders schutzbedürftig sind.
Zum Hintergrund: Die Besuchsmöglichkeiten waren vor rund drei Monaten im Rahmen des Notfallplans durch die Staatsregierung eingeschränkt worden, um die Ausbreitung des Corona-Virus in Bayern einzudämmen.
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