Wieder neue Regeln
Drei- und Zwei-G im „Plantsch“
Seit Montag, 23. August, gelten bezüglich der Corona-Auflagen wieder neue Vorschriften zum Infektionsschutz, so auch im Schwimmbad „Plantsch“ in Schongau.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag benötigen keinerlei Nachweis im Sinne der Drei-G-Regelung. Zwischen sechs und zwölf Jahren jedoch müssen auch Kinder einen negativen Test vorweisen, dabei darf es sich nicht um einen Selbsttest handeln. Nach der Veröffentlichung der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission wird im „Plantsch“ zwar generell auch bei Kindern ab zwölf Jahren auf einem Impfnachweis bestanden, jedoch gibt es eine Übergangsphase bis zum Ende der Ferien, in der parallel auch noch negative Testnachweise akzeptiert werden.
Für Erwachsene ist seit dem 23. August „voraussichtlich“, wie es in der Pressemeldung heißt, nur der Zwei-G-Nachweis (genesen oder geimpft, nicht aber getestet) für den Einlass erforderlich, dies wird aktuell noch im Verwaltungsrat beraten. Aktuellen Informationen zufolge gilt aber nun wohl doch die Drei-G-Regelung.
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