Neue Corona-Regelungen
Bürgerinnen und Bürger müssen seit 2. September zwar nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske, dafür aber eine medizinische Gesichtsmaske (mindestens mit dem genormten Standard einer OP-Maske) tragen, wenn sie das
Starnberger Rathaus besuchen möchten. Ein 3G-Nachweis für Bürgeranliegen, beispielsweise im Einwohnermeldeamt, ist nicht erforderlich, da es sich meistens um schnell zu bearbeitende Anfragen handelt. Ausgenommen sind auch Eltern/Sorgeberechtigte, die ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung der Stadt Starnberg oder in die Musikschule Starnberg begleiten. Teilnehmer einer Besprechung sowie die Gäste und das Paar einer Eheschließung müssen sich jedoch an die 3G-Regelung halten und erhalten nur Zugang in die städtischen Einrichtungen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Für persönliche Erledigungen im Rathaus ist nach wie vor eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch montags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr erreichbar. Bürgerinnen und Bürger können zahlreiche Behördengänge auch online erledigen. Mehr dazu unter www.starnberg.de/ "Was erledige ich wo"/ "BayernPortal".
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