Rückschnitt von Hecken
Die Stadt Starnberg erinnert alle Haus- und Grundbesitzer an deren gesetzliche Verpflichtung, überhängende Hecken und sonstige Anpflanzungen bis zum Zaun bzw. zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Sofern Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern zwischen Fahrbahn und der Unterseite der Äste vom Bewuchs freizuhalten. Über Gehwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 Metern auszuschneiden. In Anbetracht des jetzt im Herbst anfallenden Laubs und des nahenden Winters weist die Stadtverwaltung außerdem auf die Pflicht der Haus- und Grundbesitzer zum Reinigen, Räumen und Streuen der Gehbahn hin. Nicht nur Schnee und Eis stellen eine Rutschgefahr dar, sondern auch feuchtes Laub. Wichtig ist auch, dass Wasserabflussrinnen und Gullys von den Anliegern laufend gereinigt werden, damit Regen- und Schneewasser ungehindert abließen können. Weitere Einzelheiten finden sich unter www.starnberg.de in der Rubrik Bürgerservice, Stadtverwaltung, Satzungen und Verordnungen.
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