Verkehrsentlastung für die Stadt Starnberg
LKW- Durchfahrtsverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung sind beschildert
Im Vorfeld der Verkehrsfreigabe der Westumfahrung hat die Stadt Starnberg bereits im Oktober 2018 einen Antrag auf Durchfahrtsverbot für Lastkraftwägen über 12 Tonnen für die Hanfelder Straße und den Straßenzug Andechser-, Maximilian-von-Dziembowski- und Söckinger Straße beim Landratsamt gestellt. Der positive Bescheid ging daraufhin Ende Juni 2019 bei der Stadtverwaltung ein. Die Straßenmeisterei Gilching hat gestern und heute im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Weilheim die dazugehörige Beschilderung angebracht. Mitarbeiter des städtischen Betriebshofes haben parallel dazu heute an der Hanfelder Straße die Beschilderung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 40 in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr angebracht.
Hintergrund
Beide Straßen verlaufen durch städtische Wohngebiete. Das LKW-Durchfahrtsverbot sowie die Geschwindigkeitsbegrenzung sind zwei wesentliche Bestandteile eines verkehrlichen Gesamtkonzepts, um die Anwohner vor Lärm und Abgasen zu schützen. Die Anordnung der Maßnahmen erfolgt zur Reduzierung der Lärmpegel entlang der Straßen und damit zum Schutz der Menschen und ihrer Gesundheit.
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