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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Alkoholisierter Autofahrer
Ob ein 43 Jahre alter Mann mit einem blauen Auge davon kommt oder doch für eine längere Zeit keine Kraftfahrzeuge mehr fahren darf, muss sich noch herausstellen: Der Mann wurde am Samstagabend gegen 22.45 Uhr von einer Streife der Polizeiinspektion Starnberg in der Weilheimer Straße kontrolliert. Da aus dem Fahrzeug deutlicher Alkoholgeruch kam, wurde ihm ein Alkoholtest angeboten – mit einem Ergebnis, das genau den Grenzwert zwischen der so genannten relativen und der absoluten Fahruntüchtigkeit bildet: 0,55 mg/L (Milligramm pro Liter) - umgerechnet etwa 1,1 Promille.
Das kann durchaus unterschiedliche Folgen nach sich ziehen: sollte sich der Wert bestätigen und das Ergebnis der Blutuntersuchung einen Wert von 1,1 Promille oder mehr aufweisen, ist ein Strafverfahren und damit einhergehend der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate unumgänglich. Liegt der Blutalkoholwert niedriger, bleibt es beim Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot.
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