Antragsfrist endet
Das Landratsamt weist darauf hin, dass Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2022 noch bis Samstag, 30. Oktober, gestellt werden können. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Neue Projekte sind detailliert zu beschreiben. Kulturschaffende wie freie Kulturträger, Künstler, Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen können Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt. Das Antragsformular ist unter lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht das Landratsamt Starnberg unter Tel. (08151) 148290 zur Verfügung.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH