Antragsfrist endet bald
Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg nimmt nur noch bis Freitag, 8. Oktober, Anträge auf Förderung von gemeinnützigen Institutionen aus den Bereichen Soziales, Kultur, Bildung und Sport entgegen. Darauf weist Geschäftsführer Gustav Huber hin. Der Vorstand werde Ende Oktober mit dem Kuratorium über die eingereichten Anträge und die Höhe der Fördersummen entscheiden. Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase, die alle Stiftungen gleichermaßen trifft, können auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 Projekte gefördert werden. Seit der Gründung der Stiftung 2009 hat die Bürgerstiftung Huber zufolge 151 Institutionen im Landkreis Starnberg mit rund 220.000 Euro unterstützt. Das Antragsformular mit allen Förderrichtlinien ist unter www.buergerstiftung-starnberg.de zu finden. Für Fragen steht Gustav Huber gerne auch unter Tel. 0172-8528134 zur Verfügung.
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