Antragsfrist läuft
Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg will auch in der zweiten Jahreshälfte 2022 gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis Starnberg finanziell unterstützen. Die Frist für die Bewerbungen läuft noch rund sechs Wochen. „Gerade in diesem für uns alle schwierigen Jahr ist es uns ein besonderes Anliegen, den vielen gemeinnützigen Institutionen zumindest finanziell zu helfen“, erklärt Geschäftsführer Gustav Huber. Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales oder Sport tätig sei, könne bis 3. Oktober Förderanträge stellen. Der Vorstand wird dann zusammen mit dem Kuratorium in seiner Sitzung Ende Oktober über die Vergabe der Mittel entscheiden. Seit ihrer Gründung im Jahr 2009 konnten bisher rund 240.000 Euro an etwa 180 ausschließlich im Landkreis tätige Instituionen, ausgeschüttet werden. Nähere Informationen und das Formular für den Antrag sind auf der Internetseite der Bürgerstiftung unter www.buergerstiftung-starnberg.de zu finden.
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