Auflösung Schützengesellschaft
Die Schützengesellschaft „Stamm“ Pöcking e.V. hat bei der Jahreshauptversammlung 20/21 die Auflösung des Vereins beschlossen. Der Schützengau Starnberg ist darüber informiert. Mögliche Ansprüche gegenüber dem Verein sind bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung schriftlich dem Verein zu begründen und mitzuteilen. Forderungen können nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden.
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