"Bürokratie-Monster" durch UST-Senkung
Manfred Herz, Vorsitzender der Mittelstandsunion, verlangt Korrekturen
Manfred Herz, Vorsitzender der Mittelstandsunion, Kreisverband Starnberg, warnt vor einem "Bürokratie-Monster" durch die Senkung der Umsatzsteuer. Er erklärt:
Großer Aufwand beim Umstellen
"Die befristete Senkung der Umsatzsteuer kann sicherlich dazu beitragen, Endverbraucher ein wenig zu entlasten. Allerdings sieht sich die Wirtschaft mit einem Bürokratiemonster konfrontiert. Etwa bei Dauerschuldverhältnissen, aber nicht nur dort, ist mit sehr großem Umstellungsaufwand bei IT und Buchhaltung zu rechnen. Auch erhalten wir Rückmeldungen, dass sich im Handel großer Umschlüsselungsbedarf ergeben wird. Erhebliche Komplexitäten sind auch im Hotel- und Gastronomiegewerbe zu erwarten, da dort (wegen der vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 befristeten MwSt-Absenkung auf Speisen und der bis Ende 2020 befristeten allgemeinen MwSt-Senkung) innerhalb kürzester Zeit drei verschiedene Rechtsstände gelten. Hier muss die Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren beobachtet werden."
Vorschläge zur Vereinfachung
Manfred Herz sowie Mittelstandsunion-Vorstandsmitglied Alfred Gesierich, Steuerberater aus Gilching, schlagen folgende Vereinfachung vor.
"Beim Verkauf an Endkunden muss und soll die Senkung der Mehrwertsteuer natürlich umgesetzt bleiben.
Anders bei Geschäften von Unternehmen untereinander (sog B2B). Hier sollte es eine Vereinfachungsregel geben, dass von Juli bis Dezember 2020 weiter mit 19 Prozent Mehrwertseuer gearbeitet werden kann. Wichtig ist dabei, dass dem Leistungsempfänger auch der Vorsteuerabzug in dieser Höhe zugestanden wird. Das wäre nach der aktuellen Rechtslage nicht der Fall.
Beispiel: Unternehmen A liefert an Unternehmen B im Juli 2020 etwas für 1.000 Euro plus Mehrwertsteuer. Hier sollte auf freiwilliger Basis weiter mit 19 Prozent abgerechnet werden können. Dass Unternehmen B muss dann natürlich auch 19 Prozent Vorsteuerabzug bekommen.
Dadurch entstehen dem Staat keine Mehrkosten, für die Unternehmen wäre es eine enorme Entlastung.
Wenn solch eine Vereinfachung nicht kommt, müssten deutschlandweit zigtausende gewerbliche Miet- und Leasingverträge geändert werden – und in 6 Monaten, wenn zu 19 Prozent zurückgekehrt wird dann noch einmal. Das muss unbedingt vermieden werden."
"Massive Mehrbelastung"
Manfred Herz, selbst Unternmehmer im Landkreis Starnberg, ist fest davon überzeugt, dass die beschlossenen Mehrwertsteuersenkungen in der jetzigen Form nicht zu der angestrebten Entlastung bei den Unternehmen führen wird, sondern zu einer massiven Mehrbelastung durch unnütze Bürokratie.
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