Das Grün muss weg
Es wieder an der Zeit Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden
Die Gemeindeverwaltung Seefeld bittet alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde, ihrer Verpflichtung für das Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen nachzukommen. Grundstückseigentümer werden gebeten alle nötigen Arbeiten unter Berücksichtigung des Artenschutzes durchzuführen und gegebenenfalls brütende Vögel nicht zu stören. Hecken, Büsche, Äste und Zweige dürfen nicht in das sogenannte „Lichtraumprofil“ der Straße oder des Gehweges hineinragen, weil dadurch die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigt wird.
Schnittgut kostenlos abgeben
Der regelmäßige Rückschnitt ist Pflicht für die Grundstücksbesitzer, um eine Behinderung für Rettungs-, Ver- und Entsorgungs- sowie Straßenreinigungsfahrzeuge durch überhängende Äste und Zweige zu vermeiden. Auch allen übrigen Verkehrsteilnehmern können Äste und Zweige, die in den Verkehrsraum ragen, zur gefährlichen Behinderung werden (z. B. Schulkindern, Radfahrern, älteren Menschen). Hecken bzw. Sträucher entlang der Grundstücksgrenze dürfen nur bis zu dieser Begrenzung (meist identisch mit dem Gartenzaun/ der Gartenmauer) reichen. Maximal aber darf die Hecke nicht weiter als zehn Zentimeter in den Gehweg- bzw. Straßenbereich hineinwachsen und sie darf kein Verkehrszeichen verdecken. Über dem Gehweg muss ein Freiraum von 2,5 und über der Fahrbahn von 4,5 Metern vorhanden sein. Das Schnittgut kann kostenlos am Wertstoffhof an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld während der Öffnungszeiten (Dienstag, Mittwoch und Freitag 13 bis 18 Uhr, Samstag 8 bis 13 Uhr) abgeliefert werden. Die Gemeinde Seefeld dankt allen Grundstückseigentümern für ihre Mithilfe.
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