Eingeschränkte Bauberatung
Zum Jahresende gehen immer besonders viele Bauanträge und Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bei der Stadt Starnberg ein. In diesem Jahr wird die Situation durch das Einheimischenmodell Am Wiesengrund noch verschärft. Zahlreiche frischgebackene Eigentümer eines Grundstücks möchten so schnell wie möglich mit dem Bau ihres Reihenhauses beginnen. Um die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen trotz der knappen personellen Ressourcen im Bauamt einhalten zu können, kann im Zeitraum vom 14. Dezember bis zum 8. Januar die Bauberatung nur eingeschränkt angeboten werden. Bauwerber werden gebeten, sich in diesem Zeitraum ausschließlich mit unaufschiebbaren Fragen an die Bauberatung zu wenden.
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