Frist für Förderanträge endet am Samstag
Bürgerstiftung unterstützt gemeinnützige Institutionen
Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg nimmt noch bis Samstag, 25. April, Anträge auf Förderung von gemeinnützigen Institutionen aus den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur und Sport entgegen. Darauf weist Geschäftsführer Gustav Huber hin. Der Coronavirus beeinträchtigt auch die Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Verbänden. Gerade in diesen Zeiten ist es der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg ein Anliegen, die zahlreichen ehrenamtlichen Institutionen, zumindest finanziell, in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Der Vorstand werde Anfang Mai zusammen mit dem Kuratorium – ev. in einer Telefon- oder Videokonferenz - über die eingereichten Anträge entscheiden. Trotz der Niedrigzinsphase, die allen Stiftungen zu schaffen macht, können auch in diesem Jahr wieder Projekte gefördert werden. Seit der Gründung im Jahre 2009 hat die Bürgerstiftung Huber zufolge 180 Institutionen im Landkreis Starnberg mit rund 200.000 Euro unterstützt. Das Antragsformular ist unter www.buergerstiftung-starnberg.de mit allen Förderrichtlinien abrufbar.
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