Fristende für Förderanträge
Noch bis Sonntag, 6. Oktober, können Institutionen im Landkreis Starnberg Anträge für die Vergabe von Fördermitteln für das zweite Halbjahr 2024 einreichen. Die Frist endet an diesem Tag. Die finanzielle Unterstützung durch die Bürgerstiftung Starnberg richtet sich an gemeinnützige Vereinigungen in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur, Integration oder Sport. Das Antragsformular mit den Erläuterungen ist auf der Website der Bürgerstiftung unter www.buergerstiftung-starnberg.de zu finden, über die Vergabe der Mittel wird in der Kuratoriumssitzung Ende Oktober entschieden. Nähere Infos erteilt Gustav Huber unter Tel. 0172 8528134.
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