Fristende für Förderanträge am 6. Oktober
Der Geschäftsführer der Bürgerstiftung Landkreis Starnberg, Gustav Huber, erinnert alle Institutionen im Landkreis Starnberg daran, dass bei der Vergabe der Fördermittel für das zweite.Halbjahr 2024 nur Anträge berücksichtigt werden können, die bis zum 6. Oktober 2024 eingegangen sind. Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen Bildung, Soziales, Kultur, Integration oder Sport tätig ist, könnte auf finanzielle Unterstützung bei der Verwirklichung von Projekten durch die Bürgerstiftung hoffen.
Das Antragsformular mit den Erläuterungen finden Vereine und Organisationen auf der Homepage der Bürgerstiftung www.buergerstiftung-starnberg.de. Gustav Huber steht auch für telefonische Anfragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten findet man ebenfalls auf der Internetseite. In der Vorstands- und Kuratoriumssitzung Ende Oktober wird über die Vergabe der Mittel entschie-den.
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