Kampf der Geflügelpest
Biosicherheit für Kleingeflügelbetriebe Pflicht
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat jetzt aktuell über die Anordnung zur Verstärkung der Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest informiert. Durch die konsequente Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Hintergrund sind die steigenden Zahlen gemeldeter Fälle der aviären Influenza in Bayern.
Nachdem im November erste bestätigte Fälle bei Wildvögeln im Landkreis Passau auftraten, sind seit Anfang dieses Jahres in den Landkreisen Landsberg am Lech, Starnberg und Haßberge ebenfalls Wildvögel positiv auf den Erreger der Vogelgrippe getestet worden. Am 29. Januar wurde nun erstmals auch ein Ausbruch der Geflügelpest in einem kleinen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Bayreuth bestätigt. Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen sollen nach Information des Ministeriums ab sofort bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden.
Auch wenn bei den bislang im Landkreis Weilheim-Schongau verendet aufgefundenen Wildvögeln noch kein Nachweis des Vogelgrippevirus erfolgte, lassen die bestätigten Fälle in den beiden Nachbarlandkreisen Landsberg und Starnberg auf ein akutes Geschehen im regionalen Umfeld schließen.
Noch keine Stallpflicht im Landkreis
Daher gilt ab dem 2. Februar auch für den Landkreis Weilheim-Schongau eine Allgemeinverfügung zur Intensivierung der Biosicherheitsmaßnahmen. Bei diesem ersten Schritt handelt es sich noch nicht um eine Verpflichtung zur Aufstallung der Nutzgeflügelbestände, sondern um die angeordnete Umsetzung begleitender Maßnahmen zur Minimierung der Ausbreitungsgefahr des Virus. Geflügelhalter sollten sich aber schon jetzt auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten. Geflügelhalter, die ihrer Verpflichtung zur Anmeldung der Tierhaltung beim Veterinäramt bislang noch nicht nachgekommen sind, werden aufgefordert, dies umgehend nachzuholen. Informationen zur Anmeldung von Geflügelhaltungen sind auf der Internetseite des Landratsamtes (www.weilheim-schongau.de) zu finden.
Mit Erlass der Allgemeinverfügung gilt zugleich auch ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel im gesamten Landkreis. Ausgenommen von diesem Verbot sind Singvögel.
Bei den im aktuellen Geschehen nachgewiesenen Virustypen wurde bisher keine Übertragung auf den Menschen oder andere Tiere, wie etwa Hunde oder Katzen, festgestellt. Hundehalter werden dennoch gebeten, vor allem beim Spaziergang mit ihren Hunden auf tote Wildvögel zu achten. Zum Schutz einer möglichen Verschleppung des Erregers sollte der direkte Kontakt zu Fundvögeln so weit wie möglich vermieden werden.
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