Kulturförderung des Landkreises
Noch bis Freitag, 30. Oktober, können Anträge auf Kulturförderung des Landkreises Starnberg für das Jahr 2021 gestellt werden. Grundvoraussetzung für eine Kulturförderung durch den Landkreis ist das Vorliegen einer überörtlichen, also kreisweiten und nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkte, kulturelle Bedeutung. Liegt diese vor, können auf Antrag finanzielle Förderungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Bei der Entscheidung werden verschiedene Aspekte, wie die Bereicherung der kulturellen Vielfalt im Landkreis, Besucherzahlen, Jugendförderung und Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus im Landkreis, herangezogen. Auch Maßnahmen, die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden berücksichtigt. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Neue Projekte sind detailliert zu beschreiben. Das Antragsformular ist online unter www.lk-starnberg.de/kultur abrufbar. Für Fragen steht die Kulturreferentin Barbara Beck unter Tel. (08151) 148290 oder per E-Mail an kultur@lra-starnberg.de zur Verfügung.
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