Den Saatkrähen geht es an die Nester
Auch eine „Vergrämung“ ist zugelassen
Vielen gelten sie als ein Ärgernis: Die Saatkrähenkolonien vor allem im Stadtgebiet. Neben dem schwer zu überhörenden Krähen dieser Vögel ärgert Autofahrer, die ihre Fahrzeuge unter Bäumen mit Krähennestern parken, dass diese ihre „Visitenkarten“ gerne auf die Fahrzeuge herunterfallen lassen, was nicht nur hässlich ausschaut, sondern auch dem Autolack nicht besonders guttut. Das Problem aber: Saatkrähen fallen unter das Artenschutzgesetz, sie dürfen mithin nicht so ohne weiteres vertrieben oder eingefangen werden.
Auf einen Antrag der Stadt vom Dezember 2020 hat die Regierung von Oberbayern als zuständige höhere Naturschutzbehörde nun eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, um im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 15. März dieses Jahres mit einer Verlängerungsoption bis zum 31. März vorhandene Altnester sowie Äste, die als Nistunterlagen dienen, zu entfernen. Oktober und November waren da freilich schon verstrichen. Zudem wurde eine Vergrämung mittels akustischen Signalen, beispielsweise sogenannte „Bird Gards“, genehmigt. Diese Maßnahmen sind in den Bereichen Oberer Graben bis zur Augsburger Straße, Theatergasse/ Herzog-Albrecht-Platz sowie an den Wohnblocks Paradeisstraße und Ybelherstraße zulässig. Die Hauptkolonie „In der Au“ bleibt von diesen Maßnahmen unangetastet.
Es gab zahlreiche Beschwerden
Dem Vorhaben gingen eine Vielzahl von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern voraus. Außerdem liegt im Bereich des Oberen Grabens und der Augsburger Straße, wie bereits erwähnt, eine erhebliche Verschmutzung durch Kot vor, die insbesondere auch am vorhandenen Kindergarten und Spielplatz zu Problemen führt.
Das Stadtbauamt hat die betroffenen Bäume zusammen mit den Baumpflegern der Stadtwerke bereits besichtigt und die entsprechenden Stellen festgelegt. Die Stadtwerke sind seit dem 2. Februar dabei, die entsprechenden Arbeiten zur Entnahme der Nester und Ausschneiden der Astgabeln durchführen.
Füttern verboten
„Wichtig ist im Zusammenhang mit den Vergrämungsmaßnahmen, dass laut einer Auflage der Regierung die Saatkrähen weder durch Fütterung oder zugängliche Abfälle angelockt werden dürfen. Insoweit bitten wir die Bürgerinnen und Bürger auch auf eine Fütterung in den Außenbereichen, etwa im Weilheimer Moos, zu verzichten“, erklärt Bürgermeister Markus Loth dazu in einer Pressemitteilung.
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