Maskenpflicht
Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske besteht jetzt auch auf dem Wochenmarkt. Die Stadt gibt bekannt, dass laut der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordung vom 5. Mai nun ab sofort für Verkaufsstellen auf Märkten eine Maskenpflicht sowohl für das Verkaufspersonal als auch für Kunden und Begleitpersonen gilt. Weiterhin werden die Bürger gebeten, bei ihrem Einkauf auf einen ausreichenden Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten und die empfohlenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen des Gesundheitsministeriums zu berücksichtigen.
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