Verantwortungsvolles Amt
Bewerbungsphase für Schöffenwahl 2023 startet
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Weilheim i.OB insgesamt 13 Frauen und Männer, die am Amtgericht Weilheim i.OB als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Voraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Weilheim wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sozialkompetenz, Menschenkenntnis, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsreife sowie geistige und körperlich Beweglichkeit sind strikte Voraussetzungen für das verantwortungsvolle Amt. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind nicht erforderlich.
Bewerbung bis 31. März
Interessentinnen und Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März bei der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20 in 82362 Weilheim i.OB. Sie können ihre Bewerbung unter dem Betreff "Schöffenwahl 2023" per E-Mail an info@weilheim.bayern.de senden oder im Rathaus bei Frau Karin Groß, Zimmer 103, 1. OG, abgeben. Das Bewerbungsformular und umfassende Informationen können unter dem Stichwort "Schöffenwahl" auf der Webseite der Stadt Weilheim i.OB unter www.weilheim.de oder auf der Webseite des Bayerischen Justizministeriums unter www.justiz.bayern.de heruntergeladen werden.
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