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Ehrenzeichen der Stadt Weilheim
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24. Oktover im Jahr 1996 beschlossen, an Personen, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im kulturellen, sportlichen, sozialen oder einem anderen gemeinnützigen Bereich hervorragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind, das Ehrenzeichen der Stadt Weilheim zu verleihen. Es besteht aus Silber und zeigt das Wappen der Stadt mit der Umschrift "Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB". Die hervorragenden Verdienste sollen vorrangig im Gebiet der Stadt Weilheim erbracht worden sein und mindestens 20 Jahre umfassen, wobei die Betonung auf "Verdienste" liegt, nur 20 Jahre "dabei sein" genügt nicht. Die Mindestdauer von 20 Jahren kann nur in besonders begründeten Einzelfällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen können zusammengerechnet werden. Das Antragsrecht steht grundsätzlich nur den Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen zu.
Bis zum 31. Juli
Antrag stellen
Anträge auf Verleihung des Ehrenzeichens können per Online-Antrag über die Webseite der Stadt Weilheim www.weilheim.de bis 31. Juli eingereicht werden. Über die Auszeichnung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung durch den Hauptausschuss. Eine entsprechende Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenzeichens ist im Dezember geplant.
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