Schnee, Eis und Steinchen
Stadt Germering erinnert Bürger an Räum- und Streupflicht
Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert daran, dass Anwohnerinnen und Anwohner in der kalten Jahreszeit verpflichtet sind, die Gehbahnen, die an ihr Grundstück angrenzen oder die ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten bei Schnee und Glatteis in sicherem Zustand zu halten sind. Ist kein Gehweg vorhanden, ist vorgeschrieben, dass ein 1,5 Meter breiter Streifen für Fußgängerinnen und Fußgänger freihalten werden soll.
Den geräumten Schnee oder die Eis-Reste können neben der Gehbahn gelagert werden, sofern der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird. "Denken Sie bitte auch daran, dass Sie Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung von Schnee und Eis freihalten. Bitte streuen Sie bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder Splitt – verwenden Sie kein Tausalz! Nur bei besonderer Glättegefahr (z.B. auf Treppen oder starken Steigungen) ist die Verwendung von Tausalz zulässig", so die Stadtverwaltung Germering.
An Werktagen sollten Fußgängerinnen und Fußgänger die Gehbahnen ab spätestens 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab spätestens 9 Uhr gefahrlos begehen können. Bis 20 Uhr müssen die Gehwege täglich schnee- und eisfrei gehalten werden.
Die Stadt stellt allen geeigneten Splitt zum Streuen zur Verfügung. "Gerne dürfen Sie sich in den dafür aufgestellten Kästen kostenlos bedienen", so die Stadtverwaltung Germering und bittet weiter: "Bitte halten Sie die Gehwege begehbar, sicher und sauber. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, den ausgebrachten Splitt bzw. Sand auch regelmäßig wieder zu entfernen." Darüber hinaus bittet die Stadtverwaltung: "Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger herzlich, die Räum- und Streupflicht ernst zu nehmen und weisen darauf hin, dass es eine Ordnungswidrigkeit darstellt, diese Pflichten nicht zu beachten."
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