Wieviel Blaulicht darf sein?
Ausreichend Genehmigungen vorhanden?
Immer wenn mit einer größeren Anzahl von Verletzten gerechnet werden muss oder ein erhöhter Koordinierungsbedarf am Einsatzort besteht, aber auch wenn mehrere Notarzteinsätze zeitgleich anfallen, dann alarmiert die Integrierte Leitstelle die SanEl (Sanitätseinsatzleitung), um die regulären Notärzte zu unterstützen.
Sie besteht aus einem Leitenden Notarzt und einem organisatorischen Leiter. Die ehrenamtlichen Helfer sind mit Funkmeldeempfängern und Digitalfunkgeräten ausgerüstet und fahren nach der Alarmierung selbstständig zur jeweiligen Einsatzstelle. Für solche Einsätze dürfen sie ihre privaten Fahrzeuge mit einer sogenannten Blaulichtgenehmigung zu Einsatzfahrzeugen umfunktionieren. Den Antrag dafür stellen sie über den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Dieser ist für die Mitgliedskommunen Fürstenfeldbruck, Starnberg, Landsberg, Dachau zuständig.
Mehr Blaulichtgenehmigungen
Bisher war geregelt, dass es pro Verbandsmitglied sechs Notärzte und sechs Organisationsleiter geben solle. Der Zweckverband hat vor einigen Jahren diese Zahl aufgestockt, da der ehrenamtliche und unbezahlte Dienst rund um die Uhr nicht dauerhaft sichergestellt werden konnte. Doch die zusätzlichen Fahrzeuge dürfen ihr Auto bei Einsätzen nicht mit Blaulicht ausrüsten. Je nach Einsatzstelle wäre das Blaulicht aber wichtig, um möglichst schnell helfen zu können. Das wurde den Verbandsärzten in der letzten Sitzung erklärt.
Das soll sich ändern. Der Zweckverbandsvorsitzende wird sich jetzt beim Bayerischen Staatsministerium um eine Erhöhung der Blaulichtgenehmigungen im Rettungsdienstbereich Fürstenfeldbruck bemühen.
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