Besucherstopp im Krankenhaus
Neue Regelung für Weilheim und Schongau
Aufgrund der gestiegenen Zahlen von Neuinfektionen im Landkreis hat die Krankenhaus GmbH für ihre Krankenhäuser in Schongau und Weilheim ab sofort einen Besucherstopp ausgesprochen. Ausnahmen können nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten in seltenen Fällen unter anderem bei Palliativbehandlungen zugelassen werden.
Ambulante Patienten können das Krankenhaus unter der 3-G-plus-Regelung betreten, das bedeutet, sie müssen genesen oder geimpft sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der Test muss mitgebracht werden. Die Krankenhäuser können nur über den Haupteingang betreten werden.
Vor Betreten der Häuser ist eine Selbstauskunft auszufüllen und an der Triage abzugeben. In Notfällen wird der Test in den Notaufnahmen der Krankenhäuser vorgenommen. Die Krankenhausleitung bittet „im Interesse der Patientinnen und Patienten und der Mitarbeitenden um Verständnis“ für diese Einschränkungen. Der Krankenhausbetrieb geht unvermindert und uneingeschränkt weiter.
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