Eingeschränkte Bauberatung
Jedes Jahr gehen vor Ostern besonders viele Bauanträge und Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren bei der Stadt Starnberg ein. Um auch in der Ferienzeit die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen einhalten zu können, kann im Zeitraum vom 30. März bis zum 9. April die Bauberatung nur eingeschränkt angeboten werden. Bauwerber werden gebeten, sich in diesem Zeitraum ausschließlich mit unaufschiebbaren Fragen an die Bauberatung zu wenden. Die Stadt Starnberg bittet um Verständnis.
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