Winter kann kommen
Straßenmeistereien bestens vorbereitet
65 eigene und angemietete Fahrzeuge mit Schneepflügen und Streuautomaten sowie 14.000 Tonnen Streusalz in den Salzhallen des Landkreises warten auf ihren Einsatz: Die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamts Weilheim blicken dem bevorstehenden Winter gut vorbereitet entgegen. Sollten überdurchschnittlicher Schneefall über das 1.550 Kilometer lange, vom Bauamt betreute Straßennetz hereinbrechen, können kurzfristig weitere 15.000 Tonnen Streusalz abgerufen werden. Für einen wirksamen und wirtschaftlichen Winterdienst stehen den Straßenmeistereien rund um die Uhr Wetterradarbilder und die Straßenzustands- und Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie Daten von 20 örtlichen Wetterstationen im Amtsgebiet zur Verfügung. Sie liefern zuverlässige Informationen über Temperaturen, Niederschlag und Salzkonzentration auf den Fahrbahnen.
Rund um die Uhr
Auf überdurchschnittlich hoch belasteten Bundes- und Staatstraßen wie zum Beispiel auf der B 17 südlich von Landsberg oder der B 2 zwischen Starnberg und Garmisch-Partenkirchen ist die Befahrbarkeit von ganz besonderer Bedeutung. Hier wird – falls notwendig - der Winterdienst rund um die Uhr durchgeführt. Das übrige Straßennetz wird vorrangig zwischen 6 und 22 Uhr in einem befahrbaren Zustand gehalten. Mehr als die Hälfte der Winterdiensteinsätze beginnen aber auch auf diesem Netz bereits vor 4 Uhr morgens, um in der Nacht einsetzende Straßenglätte infolge Schnee, Reif oder Eis noch vor dem Beginn des Berufsverkehrs beseitigen zu können.
Achtsamkeit gefragt
Selbst der beste Winterdienst kann nicht gewährleisten, dass alle Straßen jederzeit schnee- und eisfrei sind. Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer muss daher seinen Beitrag zur Verkehrssicherheit im Winter leisten, indem das Auto rechtzeitig mit Winterreifen ausrüstet und vor dem Losfahren das Fahrzeug vollständig von Schnee und Eis befreit wird. Auch weist das Staatliche Bauamt darauf hin, dass der Motor nicht im Stand warmlaufen darf: es schädigt die Umwelt, ist daher nicht erlaubt und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Copyright: Wochenanzeiger Medien GmbH