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Rubrik: Gesamt · Ort: fuenfseenland
Stadt fördert Lastenfahrräder
Beitrag zur „Fahrradfreundlichen Kommune“
Im Oktober 2019 hatte der Hauptausschuss des Stadtrates auf Basis eines Antrages der „Bürger für Weilheim“ (BfW) das Auflegen eines „Förderprogramms Radverkehr“ beschlossen, das die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder fördern soll. Die Stadtverwaltung beziehungsweise die „Stabstelle Mobilität und Verkehr“ wurde mit der Ausarbeitung entsprechender Förderrichtlinien beauftragt. Mit dem jetzt zum 4. Mai in Kraft tretenden Förderprogramm möchte die Stadt einen konkreten Anreiz zur Unterstützung einer nachhaltigen Mobilität und Transportmöglichkeit in Weilheim schaffen. Es soll einen Beitrag zur Reduzierung von Autofahrten in der Stadt leisten, eine Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes bewirken und den Radverkehrsanteil am gesamten Verkehrsaufkommen steigern.
500 und 100 Euro Förderung
Die Stadt hat sich durch ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK) seit Ende 2019 dem Engagement für mehr Radverkehr, mehr Lebensqualität und Umweltschutz verpflichtet, was auch eine systematische Förderung des örtlichen Radverkehrs beinhaltet. Das neue Förderprogramm fördert konkret die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern (mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung) mit einmalig fünfhundert Euro und von Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder mit einmalig hundert Euro.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lastenzuladung von vierzig Kilo (zuzüglich des Fahrergewichts) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen beziehungsweise -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Zusätzlich wird die Anschaffung von Fahrrad-Lastenanhängern mit mindestens vierzig Kilo Zuladung und Fahrrad-Kinderanhängern gefördert. Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Weilheim, gewerbliche Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Weilheim, in Weilheim freiberuflich tätige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine in Weilheim, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Weilheim und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hauptwohnsitz beziehungsweise Grundstück in Weilheim. Je Antragsteller ist allerdings nur ein Transportmittel förderfähig.
Was muss man tun?
Wie kommt man nun in den Genuss der Förderung? Die Förderung ist unter Verwendung der von der Stadt zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu beantragen. Die Antragsformulare und weitere Informationen zum „Förderprogramm Radverkehr“ sind auf der städtischen Webseite unter www.weilheim.de abrufbar. Das Antragsformular ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen bei der Stadt Weilheim, Stabstelle Mobilität und Verkehr, Stefan Frenzl, Admiral-Hipper-Straße 20 in 82362 Weilheim einzureichen. Der Förderantrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Förderfähig sind nur Transportmittel, die innerhalb der letzten dreißig Tage vor Antragstellung auf Förderung erworben wurden. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag vollständig im Rathaus eingegangen ist. Bei der Stabstelle Mobilität und Verkehr (Stefan Frenzl (Telefon 0881/682712, E-Mail stefan.frenzl@weilheim.de) kann vorab angefragt werden, ob das Transportmittel grundsätzlich förderfähig ist. Dort kann auch eine postalische Versendung der Unterlagen angefordert werden.
Um den nachhaltigen „buy local“-Gedanken zu fördern, empfiehlt die Stadt den Erwerb eines Transportmittels in den heimischen Fahrradfachgeschäften und weist darauf hin, dass es sich beim „Förderprogramm Radverkehr“ um eine freiwillige Leistung handelt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen bestehe nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel und ist im ersten Programmjahr 2020 auf 15.000 Euro begrenzt.
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